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Archiv Die SP-Frauen engagieren sich im regionalen
Abstimmungskomitee der GSoA-Initiative gegen Kriegsmaterialexporte. Lesen
Sie dazu die Medienmitteilung Die
Wirtschaft soll den Menschen dienen: Die SP-Frauen Basel-Stadt unterstützen
die Initiative "Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" Nach
wie vor liefern Schweizer Waffenproduzenten Kriegsmaterial in Kriegs- und
Konfliktgebiete. So gehören Pakistan wie auch Saudi-Arabien zu den grössten
Kunden der Schweizer Waffenindustrie. Waffenexporte können Kriege verlängern
und latente Konflikte eskalieren lassen. Oft liefert die Schweiz Waffen in
dieselben Länder, in denen sich die Direktion für Entwicklung und
Zusammenarbeit (DEZA) und andere Schweizer Organisationen in der Konfliktprävention
engagieren. Die SP-Frauen wollen, dass die Schweiz ein mutiges Zeichen setzt
und zu ihrer humanitären Tradition steht, statt diese durch Waffenexporte
zur Farce werden zu lassen. Waffen
sind kein Produkt wie jedes andere. Waffen werden hergestellt und
eingesetzt, um zu töten. Waffen schaffen grosses Leid, vor allem auch für
Frauen und Kinder. Nur ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten kann
sicherstellen, dass künftig keine unschuldigen Menschen mehr durch
Schweizer Waffen getötet werden. Botswana
war 2004 der zweitgrösste Kunde der Schweizer Rüstungsindustrie. Für fast
100 Millionen Franken verkauft die «Mowag» Panzer an den Staat im südlichen
Afrika. Die Lebenserwartung liegt in diesem Land wegen der Aids-Epidemie bei
gut 30 Jahren. Diese hundert Millionen Franken, welche in die Schweiz
flossen, hätten dringend in das Gesundheitssystem investiert werden müssen. Die
Rüstungslobby schürt mit ihrer teuren Abstimmungskampagne Ängste. Die
SP-Frauen anerkennen, dass hinter jedem verlorenen Arbeitsplatz ein
menschliches Schicksal steckt. Die Initiative «Für ein Verbot von
Kriegsmaterial-Exporten» beinhaltet klar, dass der Bund die vom
Exportverbot betroffenen Regionen und Beschäftigten während zehn Jahren
mit gezielten Massnahmen bei der Umstellung auf zivile Produkte unterstützen
wird. Firmen wie die «SIG» haben gezeigt, dass eine Konversion von militärischen
zu zivilen Gütern für die betroffenen Unternehmen möglich und sehr
erfolgreich sein kann. Muss
man jeden Wirtschaftszweig fördern, der Arbeitsplätze schafft? Die
SP-Frauen finden ganz klar: Nein! Die Wirtschaft soll den Menschen dienen.
Keine Industrie, die mit ihren Produkten Kriege verlängert und
Menschenleben zerstört, kann dies erfüllen. Deshalb unterstützen die
SP-Frauen die Initiative.
Einschätzung der regierungsrätlichen Antwort auf meine Interpellation zur Lohngleichheit von Mann und Frau
Brigitte Hollinger
Vollständige regierungsrätliche Antwort hier klicken Interpellation: Lohngleichheit zwischen Frau und Mann Ausgangslage: ‚Frauen und Männer
haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dieser
Grundsatz ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Das 1996
in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz sollte die Durchsetzung
dieses Anspruchs verbessern. Da sich die
Lohnunterschiede nicht von selbst verringern, müssen aktiv und
gezielt Schritte in die Wege geleitet werden, um diesen Missstand
anzugehen. Ich
bitte daher die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. 2: 3: 4: Anzug betreffend Verbot sexistischer Werbung im öffentlichen Raum Werbung, die ein Geschlecht diskriminiert, indem sie die Würde der Frau oder des Mannes herabsetzt, ist unlauter. Es ist wünschenswert, dass solche respektlose Werbung gar nicht erst öffentlich aufgehängt wird. Brigitte Hollinger und Mitunterzeichnende bitten den Regierungsrat in einem Anzug, zu prüfen, wie der Kanton seine Spielräume hinsichtlich eines Verbotes sexistischer Werbung im öffentlichen Raum ausschöpfen kann. Sexistische Werbung Am 22. Mai 2007 hat die
Kantonsregierung Basel-Stadt den Vorstoss zur sexistischen Werbung,
welchen die SP-Frauen unterstützt haben, beantwortet. Darin wird
eine Änderung für den Ablauf des Plakataushangs vorgeschlagen. In
Zukunft werden Plakate bei der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG)
von einer in Genderkompetenzen geschulten Person begutachtet. Diese
nimmt im Zweifelsfalle mit dem Bewilligungsbüro in der
Allmendverwaltung Kontakt auf. Das Büro wiederum nimmt Rücksprache
mit dem Gleichstellungsbüro. Und dann - je nach Beurteilung - wird
der Entscheid gefällt, das Plakat aufzuhängen oder eben nicht. Wird die Umsetzung des regierungsrätlichen
Vorschlags so gemacht und eine Person bei der APG auch in
Genderaspekten geschult, so ist dies eine sehr gute Lösung und der
Regierung ist zu ihrem mutigen (und schon lange ersehnten) Schritt
zu gratulieren. Die SP-Frauen freuen sich über
diesen Erfolg und danken allen, die an der Realisierung mitgeholfen
haben. Basel, 30. Mai
2007
Antrag zur Einreichung einer Standesinitiative betreffend Unterzeichnung und Ratifizierung der Menschenhandelskonvention des Europarates Darin soll der
Bund ersucht werden, die Menschenhandelskonvention des Europarates
zu unterschreiben, die Ratifizierung in die Wege zu leiten und die
entsprechenden Massnahmen (Zeuginnenschutz, Schulung etc.) zu
ergreifen. Basel, 30.
August 2006 Im
Spannungsfeld zwischen ‚nerven’ und ‚aufklären’ – die SP-Frauen An Delegierten-
und Jahresversammlungen, in Parteigremien oder sonstigen Sitzungen treten
Frauen wiederholt ans Rednerpult und äussern die ewig gleichen,
stereotypen Forderungen: mehr Kandidatinnen auf Wahllisten, mehr
Frauen-Anliegen in der Politik, keine Ungleichbehandlung zwischen Frau und
Mann sondern endlich gelebte Gleichberechtigung! Die
Wirklichkeit zeigt leider ein anderes Bild als das der Gleichberechtigung.
Was Frauen mit ihren Reden und Voten wollen, ist auf Missstände hinweisen. Sie kämpfen für eine echte Partnerschaft zwischen Mann und Frau. Die Frauen der SP Basel-Stadt treffen sich zu regelmässigen Sitzungen, an denen Themen und Strategien besprochen werden. Es findet Vernetzung statt, man diskutiert, argumentiert und formuliert Leserbriefe und Positionspapiere. Dies im Sinne einer Aufklärung, damit Fakten bekannt werden und die kämpfenden Frauen nicht mehr nerven sondern verstanden werden.
Anzug: Euro 08 ohne Zwangsprostitution Im Bericht
Innere
Sicherheit der Schweiz des Bundesamtes für Polizei (2001) wird davon
ausgegangen, dass jährlich rund 1500 bis 3000 Frauen als Opfer von
Menschenhändlern in die Schweiz gelangen. Anzeigen wegen Menschenhandel
werden durchschnittlich nur 30 registriert, zu Verurteilungen kommt es äusserst
selten. Die Dunkelziffer ist also sehr hoch. Im Juni 2008 beginnt mit dem Eröffnungsspiel im St. Jakob Park in Basel die Euro 08. Die Flussball-EM ist gemessen an den Zuschauerzahlen nach der Sommer-Olympiade und der Flussball-WM das drittwichtigste Sportereignis weltweit. Grosse Sportereignisse mit vorwiegend männlichen Zuschauern führen
erfahrungsgemäss zu einer grösseren Nachfrage nach sexuellen
Dienstleistungen. Neben der freiwilligen Prostitution wird es auch Frauen
geben, die als Opfer von Menschenhändlern in die Schweiz gelangen und zur
Prostitution gezwungen werden. Aus diesem Grund bitten die
Unterzeichnenden den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,
Die EURO 08 soll ein Fussballfest ohne Zwangsprostitution werden. Ein Postulat mit gleichem Inhalt wird im Landrat des Kantons Basel-Land
eingereicht. Brigitte Hollinger (11) Schulinspektionen
Gleichstellung am Arbeitsplatz einfordern
Interpellation: zur Beschneidungsproblematik in Schweizer Spitälern und Arztpraxen Gemäss Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation
haben heute 120 Millionen Mädchen und Frauen aufgrund einer Beschneidung
verstümmelte Genitalien. Auch Spitäler und Arztpraxen in der
Schweiz sind zunehmend damit konfrontiert, wenn hier lebende Frauen aus
den rund 30 afrikanischen Ländern, wo Beschneidung noch immer zum
Brauchtum gehört, medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Die
kürzlich publizierte Dissertation einer Mitarbeiterin am Schweizerischen
Tropeninstitut in Basel widmete sich der Beschneidungsproblematik und
dem Umgang damit in der Schweiz. Es wird angenommen, dass in der Schweiz
zirka 5000 bis 7000 Frauen und Mädchen leben, die beschnitten worden
sind. Besonders heikel ist in diesem Zusammenhang das Problem der sogenannten
Reinfibulation („wieder zunähen“), insbesondere nach
einer Geburt. Die Rechtslage in diesen Bereichen ist unklar, weswegen
sich eidgenössische Parlamentarierinnen momentan um eine rechtliche
Klärung der Situation bemühen. – Neben einigen westschweizer
Spitälern hat die erwähnte Studie in der deutschen Schweiz lediglich
die Situation am Unispital Zürich untersucht. Es wäre wünschenswert,
in Erfahrung zu bringen, wie sich die Situation in anderen deutschschweizer
Grossstädten darstellt. 1. Gibt es verlässliche Zahlen und Fakten dazu, ob und in welchem Umfang die Beschneidungs- und Reinfibulations-Problematik auch in Kliniken und Privatpraxen Basels anzutreffen ist? 2. Wäre gegebenenfalls eine gezielte Befragung von Klinikpersonal, Gynäkologinnen und Hebammen möglich, um das Ausmass der Problematik in Basel abschätzen zu können? 3. Wurden und werden am Universitätsspital Basel Reinfibulationen (z.B. nach einer Geburt) durchgeführt? 4. Ist diese ganze Problematik ein Thema bei der Aus- und Weiterbildung von medizinischem Personal in Basel?
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