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Die SP-Frauen engagieren sich im regionalen Abstimmungskomitee der GSoA-Initiative gegen Kriegsmaterialexporte. Lesen Sie dazu die Medienmitteilung
vom 12. Oktober 2009

Die Wirtschaft soll den Menschen dienen: Die SP-Frauen Basel-Stadt unterstützen die Initiative "Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten"

Die Wirtschaft soll den Menschen dienen: Die SP-Frauen Basel-Stadt unterstützen die Initiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» Die SP-Frauen Basel-Stadt haben an ihrer letzten Sitzung beschlossen, die Volksinitiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten zu unterstützen. Nur ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten kann sicherstellen, dass künftig keine unschuldigen Menschen mehr durch Schweizer Waffen getötet werden. Die Erhaltung von Arbeitsplätzen rechtfertigt das Geschäft mit dem Tod nicht.  

Nach wie vor liefern Schweizer Waffenproduzenten Kriegsmaterial in Kriegs- und Konfliktgebiete. So gehören Pakistan wie auch Saudi-Arabien zu den grössten Kunden der Schweizer Waffenindustrie. Waffenexporte können Kriege verlängern und latente Konflikte eskalieren lassen. Oft liefert die Schweiz Waffen in dieselben Länder, in denen sich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und andere Schweizer Organisationen in der Konfliktprävention engagieren. Die SP-Frauen wollen, dass die Schweiz ein mutiges Zeichen setzt und zu ihrer humanitären Tradition steht, statt diese durch Waffenexporte zur Farce werden zu lassen.  

Waffen sind kein Produkt wie jedes andere. Waffen werden hergestellt und eingesetzt, um zu töten. Waffen schaffen grosses Leid, vor allem auch für Frauen und Kinder. Nur ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten kann sicherstellen, dass künftig keine unschuldigen Menschen mehr durch Schweizer Waffen getötet werden.  

Botswana war 2004 der zweitgrösste Kunde der Schweizer Rüstungsindustrie. Für fast 100 Millionen Franken verkauft die «Mowag» Panzer an den Staat im südlichen Afrika. Die Lebenserwartung liegt in diesem Land wegen der Aids-Epidemie bei gut 30 Jahren. Diese hundert Millionen Franken, welche in die Schweiz flossen, hätten dringend in das Gesundheitssystem investiert werden müssen.  

Die Rüstungslobby schürt mit ihrer teuren Abstimmungskampagne Ängste. Die SP-Frauen anerkennen, dass hinter jedem verlorenen Arbeitsplatz ein menschliches Schicksal steckt. Die Initiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» beinhaltet klar, dass der Bund die vom Exportverbot betroffenen Regionen und Beschäftigten während zehn Jahren mit gezielten Massnahmen bei der Umstellung auf zivile Produkte unterstützen wird. Firmen wie die «SIG» haben gezeigt, dass eine Konversion von militärischen zu zivilen Gütern für die betroffenen Unternehmen möglich und sehr erfolgreich sein kann.  

Muss man jeden Wirtschaftszweig fördern, der Arbeitsplätze schafft? Die SP-Frauen finden ganz klar: Nein! Die Wirtschaft soll den Menschen dienen. Keine Industrie, die mit ihren Produkten Kriege verlängert und Menschenleben zerstört, kann dies erfüllen. Deshalb unterstützen die SP-Frauen die Initiative.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Barbara Heer, Mitglied Kerngruppe SP-Frauen Basel-Stadt Tel. 079 737 73 14
Brigitte Hollinger, Grossrätin, SP-Frauen Basel-Stadt Tel. 076 467 33 93
Anouk Madoerin, Mitglied Kerngruppe SP-Frauen Basel-Stadt Tel. 079 474 18 95
 

 

 


Einschätzung der regierungsrätlichen Antwort auf meine Interpellation zur Lohngleichheit von Mann und Frau

Brigitte Hollinger
September 2007


Die Beantwortung meiner Interpellation ist nur teilweise befriedigend. Es ist lobend zu erwähnen, dass sich die Regierung bei der Beantwortung sehr Mühe gegeben hat und ausführlich zu meinen Fragen Stellung genommen hat. Nicht zufrieden stellend sind die inhaltlichen Aussagen.

Vollständige regierungsrätliche Antwort hier klicken


Interpellation: Lohngleichheit zwischen Frau und Mann

Ausgangslage:

‚Frauen und Männer haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dieser Grundsatz ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Das 1996 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz sollte die Durchsetzung dieses Anspruchs verbessern.
Die Verwirklichung in der Praxis ist jedoch nicht einfach. Diskriminierung versteckt sich auf verschiedensten Ebenen. Werden typische Frauentätigkeiten gleich bewertet? Wird die Leistung der Frauen gleich eingeschätzt wie diejenige der Männer?
Auch heute noch ist die Lohnungleichheit markant: Frauen verdienen durchschnittlich 20% weniger als Männer, beim Kader sind es fast 30%. Faktoren wie Ausbildung, Erwerbserfahrung und Dienstalter können Lohnunterschiede erklären. Rund 60% der Lohndifferenzen basieren jedoch auf diskriminierendem Verhalten.’ Dies schreibt das eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG) auf seiner Internet-Seite.

Da sich die Lohnunterschiede nicht von selbst verringern, müssen aktiv und gezielt Schritte in die Wege geleitet werden, um diesen Missstand anzugehen.
Obwohl es das Gleichstellungsgesetz gibt und Frauen mittels Klage ihr Recht einfordern können, ist es für die betroffenen Frauen nicht einfach, diesen Weg zu beschreiten. Die Betroffenen wissen oft nicht, dass sie im Vergleich zu ihren Arbeitskollegen weniger Lohn erhalten, weil die Lohntransparenz am Arbeitsplatz nicht gegeben ist. Auch verzichten viele Frauen darauf, eine Klage einzureichen, weil die Verschlechterung des Arbeitsklimas und die Konfrontation mit den Vorgesetzten zu belastend sind.

Ich bitte daher die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.
a)
Wie wird in der kantonalen Verwaltung sichergestellt, dass keine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vorkommt?
b) Gibt es Kontrollen, wenn ja, welche?

2:
a)
Was unternimmt der Kanton, damit in der Privatwirtschaft der Grundsatz der Bundesverfassung umgesetzt wird?
b) Gibt es Kontrollen, wenn ja, welche?

3:
Das Beschaffungsgesetz des Kantons Basel-Stadt schreibt vor, dass der Zuschlag für einen Auftrag nur erfolgen darf, wenn die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Betrieb gewährleistet ist. Dabei stellt man ab auf die Selbstdeklaration des Betriebes.
a) Wie wird sichergestellt, dass die Selbstdeklaration der Wahrheit entspricht?
b) Werden Kontrollen gemacht? Wenn ja, wie viele wurden im Jahr 2006 veranlasst?
c) Welches Kontroll-Instrument kam bezüglich Lohngleichheit zum Einsatz?

4:
Bei Verdacht auf Lohndiskriminierung, können die betroffenen Frauen Klage einreichen und ihr Recht einfordern.
a) Was kann aus Sicht der Regierung unternommen werden, damit das in der Bundesverfassung verbriefte Recht nicht mittels Klage eingefordert werden muss?
b) Sieht die Regierung Möglichkeiten, den Missstand der Lohnungleichheit mit konkreten Schritten anzugehen?
Wenn ja, mit welchen?

Brigitte Hollinger (SP), Juni 2007


Anzug betreffend Verbot sexistischer Werbung im öffentlichen Raum

Werbung, die ein Geschlecht diskriminiert, indem sie die Würde der Frau oder des Mannes herabsetzt, ist unlauter. Es ist wünschenswert, dass solche respektlose Werbung gar nicht erst öffentlich aufgehängt wird. Brigitte Hollinger und Mitunterzeichnende bitten den Regierungsrat in einem Anzug, zu prüfen, wie der Kanton seine Spielräume hinsichtlich eines Verbotes sexistischer Werbung im öffentlichen Raum ausschöpfen kann.

Sexistische Werbung

Am 22. Mai 2007 hat die Kantonsregierung Basel-Stadt den Vorstoss zur sexistischen Werbung, welchen die SP-Frauen unterstützt haben, beantwortet. Darin wird eine Änderung für den Ablauf des Plakataushangs vorgeschlagen. In Zukunft werden Plakate bei der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) von einer in Genderkompetenzen geschulten Person begutachtet. Diese nimmt im Zweifelsfalle mit dem Bewilligungsbüro in der Allmendverwaltung Kontakt auf. Das Büro wiederum nimmt Rücksprache mit dem Gleichstellungsbüro. Und dann - je nach Beurteilung - wird der Entscheid gefällt, das Plakat aufzuhängen oder eben nicht.

Wird die Umsetzung des regierungsrätlichen Vorschlags so gemacht und eine Person bei der APG auch in Genderaspekten geschult, so ist dies eine sehr gute Lösung und der Regierung ist zu ihrem mutigen (und schon lange ersehnten) Schritt zu gratulieren.

Die SP-Frauen freuen sich über diesen Erfolg und danken allen, die an der Realisierung mitgeholfen haben.  

Basel, 30. Mai 2007
Brigitte Hollinger


Antrag zur Einreichung einer Standesinitiative betreffend Unterzeichnung und Ratifizierung der Menschenhandelskonvention des Europarates

Darin soll der Bund ersucht werden, die Menschenhandelskonvention des Europarates zu unterschreiben, die Ratifizierung in die Wege zu leiten und die entsprechenden Massnahmen (Zeuginnenschutz, Schulung etc.) zu ergreifen.

Basel, 30. August 2006
Brigitte Hollinger (11)

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Im Spannungsfeld zwischen ‚nerven’ und ‚aufklären’ – die SP-Frauen 
Beitrag der SP-Frauen für die DaBo 73 
Brigitte Hollinger,
14. Februar 2007

An Delegierten- und Jahresversammlungen, in Parteigremien oder sonstigen Sitzungen treten Frauen wiederholt ans Rednerpult und äussern die ewig gleichen, stereotypen Forderungen: mehr Kandidatinnen auf Wahllisten, mehr Frauen-Anliegen in der Politik, keine Ungleichbehandlung zwischen Frau und Mann sondern endlich gelebte Gleichberechtigung!
Manchmal sind die Voten kämpferisch oder versöhnlich. Manchmal sind sie emotional oder höchst sachlich.

Viele Zuhörer und auch Zuhörerinnen sehen keinen Grund, weshalb Frauen immer wieder auf diesen Punkten herumreiten. Es läuft doch bestens! Frauen sind in allen Gremien vertreten und sind auch sonst sehr präsent. Und überhaupt, die SP ist doch die Gleichstellungspartei schlechthin. Also: "Where is the problem und wieso nerven die Frauen ständig?"  

Die Wirklichkeit zeigt leider ein anderes Bild als das der Gleichberechtigung.
Hier ein paar Fakten*:

  • Die Löhne der Frauen sind deutlich niedriger als jene der Männer. In der Schweiz beträgt die Lohndifferenz in der Privatwirtschaft durchschnittlich 20%.

  • Frauen sind seltener erwerbstätig als Männer, sind viel seltener in Entscheidungspositionen anzutreffen und arbeiten häufig in Wirtschaftszweigen mit wenig Prestige.

  • In Basel-Stadt besetzen Frauen weniger verantwortungsvolle Posten als Männer. Auf der Ebene der Unternehmensleitung sind nur rund 20% Frauen.

  • Frauen wenden insgesamt beinahe doppelt so viel Zeit für Haus- und Familienarbeit auf wie Männer.

  • Von einer ausgewogenen Besetzung politischer Entscheidungspositionen ist Basel-Stadt weit entfernt. Es gibt zwar auch in der SP Statuten, die für Kommissionen mindestens 50% Frauen fordern. Dies ist nicht der Fall für die Nationalratswahlen im Herbst 2007, denn es sind nur zwei von fünf Kandidaten Frauen. Daher musste der betreffende Paragraf ausgesetzt werden!

Was Frauen mit ihren Reden und Voten wollen, ist auf Missstände hinweisen. Sie kämpfen für eine echte Partnerschaft zwischen Mann und Frau.

Die Frauen der SP Basel-Stadt treffen sich zu regelmässigen Sitzungen, an denen Themen und Strategien besprochen werden. Es findet Vernetzung statt, man diskutiert, argumentiert und formuliert Leserbriefe und Positionspapiere. Dies im Sinne einer Aufklärung, damit Fakten bekannt werden und die kämpfenden Frauen nicht mehr nerven sondern verstanden werden.

 * Zahlen? Bitte. Broschüre der Gleichstellungsbüros BL und BS, 2006


Anzug: Euro 08 ohne Zwangsprostitution  

Im Bericht Innere Sicherheit der Schweiz des Bundesamtes für Polizei (2001) wird davon ausgegangen, dass jährlich rund 1500 bis 3000 Frauen als Opfer von Menschenhändlern in die Schweiz gelangen. Anzeigen wegen Menschenhandel werden durchschnittlich nur 30 registriert, zu Verurteilungen kommt es äusserst selten. Die Dunkelziffer ist also sehr hoch.

Im Juni 2008 beginnt mit dem Eröffnungsspiel im St. Jakob Park in Basel die Euro 08. Die Flussball-EM ist gemessen an den Zuschauerzahlen nach der Sommer-Olympiade und der Flussball-WM das drittwichtigste Sportereignis weltweit.

Grosse Sportereignisse mit vorwiegend männlichen Zuschauern führen erfahrungsgemäss zu einer grösseren Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen. Neben der freiwilligen Prostitution wird es auch Frauen geben, die als Opfer von Menschenhändlern in die Schweiz gelangen und zur Prostitution gezwungen werden.

Aus diesem Grund bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,

  1. wie Frauen im Sexgewerbe darüber informiert werden, wohin sie sich wenden können, sollten sie Opfer von Zwangsprostitution sein,

  2. wie Freier für das Thema Zwangsprostitution sensibilisiert werden und zu verantwortungsvollem Handeln motiviert werden können
    (vgl. Kampagne Abpfiff der WM06),

  3. wie die Information und Weiterbildung der involvierten Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft etc.) verbessert wird,

  4. wie mit dem Kanton Basel-Land, den Host Cities der Schweiz und Österreich aktiv zusammen gearbeitet werden kann.
    Die Zusammenarbeit und Koordination sollte mit den vom Bund geplanten und vorgesehenen Massnahmen erfolgen.

Die EURO 08 soll ein Fussballfest ohne Zwangsprostitution werden.  

Ein Postulat mit gleichem Inhalt wird im Landrat des Kantons Basel-Land eingereicht.

Brigitte Hollinger (11)
5. Juni 2006


Schulinspektionen
Frau hat keine Lust oder keine Zeit für ein Mandat oder eine sonstige zeitraubende Verpflichtung in der Partei, möchte aber dennoch politisch tätig sein? Gerade für Familienfrauen und Mütter (aber nicht nur für diese) bieten die Schulinspektionen eine sehr gute Möglichkeit, spannende politische Arbeit zu verrichten, ohne davon „aufgefressen“ zu werden.


Gleichstellung am Arbeitsplatz einfordern
Neu sind über 250 Schlichtungsfälle und Gerichtsurteile abrufbar, darunter auch 27 Entscheide aus Basel-Stadt (vgl. Medienmitteilung). www.gleichstellungsgesetz.ch Karten können bestellt werden bei: gsb@bs.ch, Tel. 061 267 66 81


Interpellation: zur Beschneidungsproblematik in Schweizer Spitälern und Arztpraxen

Gemäss Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation haben heute 120 Millionen Mädchen und Frauen aufgrund einer Beschneidung verstümmelte Genitalien. Auch Spitäler und Arztpraxen in der Schweiz sind zunehmend damit konfrontiert, wenn hier lebende Frauen aus den rund 30 afrikanischen Ländern, wo Beschneidung noch immer zum Brauchtum gehört, medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Die kürzlich publizierte Dissertation einer Mitarbeiterin am Schweizerischen Tropeninstitut in Basel widmete sich der Beschneidungsproblematik und dem Umgang damit in der Schweiz. Es wird angenommen, dass in der Schweiz zirka 5000 bis 7000 Frauen und Mädchen leben, die beschnitten worden sind. Besonders heikel ist in diesem Zusammenhang das Problem der sogenannten Reinfibulation („wieder zunähen“), insbesondere nach einer Geburt. Die Rechtslage in diesen Bereichen ist unklar, weswegen sich eidgenössische Parlamentarierinnen momentan um eine rechtliche Klärung der Situation bemühen. – Neben einigen westschweizer Spitälern hat die erwähnte Studie in der deutschen Schweiz lediglich die Situation am Unispital Zürich untersucht. Es wäre wünschenswert, in Erfahrung zu bringen, wie sich die Situation in anderen deutschschweizer Grossstädten darstellt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Gibt es verlässliche Zahlen und Fakten dazu, ob und in welchem Umfang die Beschneidungs- und Reinfibulations-Problematik auch in Kliniken und Privatpraxen Basels anzutreffen ist?

2. Wäre gegebenenfalls eine gezielte Befragung von Klinikpersonal, Gynäkologinnen und Hebammen möglich, um das Ausmass der Problematik in Basel abschätzen zu können?

3. Wurden und werden am Universitätsspital Basel Reinfibulationen (z.B. nach einer Geburt) durchgeführt?

4. Ist diese ganze Problematik ein Thema bei der Aus- und Weiterbildung von medizinischem Personal in Basel?


Dr. Andrea Bollinger (51)
29. Mai 2005