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Themen / Aktuelles
Leserinnenbrief von Barbara Kehl zum BaZ-Artikel
"Die Lust am Bösen" vom 2. 8. 2011

Die Hälfte ausgeblendet?

Eugen Sorg sieht „das Böse“ als Teil des Menschen, egal, welcher Religion, Ethnie, Weltanschauung oder sozialer Schicht er angehört. Das Ausleben dieses Bösen verschaffe Lust, Genuss wie eine hochstimulierende Droge.

Und ich führe diesen Gedanken weiter: Das Ausleben dieser Lust am Bösen ist fast auf der ganzen Welt legitimiert durch Armeen, Kriege, Entwicklung immer neue Waffen. Da kann man(n) ungestraft ausleben, was sonst geächtet ist.

Aber halt: Beinahe die Hälfte der Menschheit lebt diese Lust am Bösen nicht so verheerend aus. Unbestritten geht ein kleiner Prozentsatz auf das Konto von Frauen, auch zu seelischen Grausamkeiten sind sie (wie Männer) fähig.

Man(n) müsste sich aber ernsthaft fragen, warum sich das eine Geschlecht verglichen mit dem andern Geschlecht millionenfach häufiger von der Macht des Bösen verführen lässt.

Barbara Kehl-Zimmermann, SP-Frauen Basel-Stadt

 
 
Leserinnenbrief von Barbara Kehl zum BaZ-Artikel
"Angriff auf straflose Abtreibung" vom 5. 7. 2011

Fundamental ungerecht

Seit wenigen Jahren wird der Abbruch einer (ungewollten) Schwangerschaft von den Krankenkassen bezahlt, eine solidarische Lösung der Gesellschaft. Diese Regelung soll mit der Initiative einseitig zulasten der betroffenen Frauen rückgängig gemacht werden. Ausser von Maria, der Jungfrau, weiss ich von keiner Frau, die ohne Mann schwanger geworden wäre.* Männer und Frauen verursachen also in exakt gleichem Ausmass gewollte und ungewollte Schwangerschaften. So ist es logisch und gerecht, dass auch beide – über die Krankenkassen – die Kosten tragen. Ungerecht, unlogisch (und wohl auch verlogen) wäre es, die Kosten für den Abbruch allein den Frauen aufzubürden. Mir ist keine Frau bekannt, welche leichten Herzens abgetrieben hätte. Zu dieser seelischen Not kämen der finanzielle Stress, sowie die fundamentale Ungerechtigkeit. Verhindert würde jedoch keine einzige Schwangerschaft.

Barbara Kehl-Zimmermann, SP-Frauen Basel

*Dieser Satz wurde von der Redaktion gestrichen.

 

 
Leserinnenbrief von Barbara Kehl zum Artikel von Walter Hollstein
"Emanzipationsverlierer Mann" in der Baz vom 12. Februar 2011

Selber anpacken statt Schuld zuweisen und delegieren 

Ein ziemliches Kuddelmuddel, was uns Herr Hollstein zumutet: logische Fakten einerseits und abstruse Schlüsse daraus anderseits. Woher die Belege für das „vulgärfeministische Lob der Familie ohne  Mann/Vater“ ? „Die vaterlose Gesellschaft“, so titelten schon in den 60ern M. und A. Mitscherlich ihre soziologische Analyse des unbefriedigenden Zustands. Und heute fragen wir (Mütter, Feministinnen) immer noch: Sag mir, wo die Väter sind, wo sind sie geblieben? Die Väter als Vorbilder, als engagierte, verantwortungsvolle Männer, welche ihre Buben fördern, ihnen die Welt eröffnen, Grenzen setzen, auch für sie da sind, wenn es langweilig, nervig und anstrengend ist. Viele Väter können das ihren Buben bieten und wissen auch, wie viel Freude sie selbst gewinnen. Aber es gibt eben viel zu viele Väter, denen anderes wichtiger ist. Deren Buben wachsen ohne dieses wichtigste Vorbild auf. Sie haben niemand, an dem sie sich reiben können, der ihnen die Stirn bietet, aber auch ein sicherer Hort ist. Zu wenig Prestige, zu wenig Aufstiegsmöglichkeiten, zu wenig Lohn, zu anstrengend? Einen „Wahn vom Glück der vaterfreien Familie“ gibt es wohl nur in der Vorstellung von Herrn Hollstein, denn das Auseinanderbrechen der Beziehung, von der auch die Kinder betroffen sind, ist schmerzhaft. Dass 80% der allein erziehenden Mütter staatliche Unterstützung brauchen, ist die Folge davon, dass die Väter ihre Verpflichtung nur ungenügend wahrnehmen (können). Tröstlich für Herrn Hollstein: es gibt sie, die staatliche Unterstützung von Bubenprojekten. Fragen Sie nach auf dem ED oder der Fachstelle für Gleichstellung. Für Männer gilt aber vorrangig: statt Schuld zuweisen und delegieren, selber anpacken. Das ist die Chance, zum Wohl der Buben, zum Wohl ihrer selbst.

Barbara Kehl-Zimmermann, Basel

 

 

Leserinnenbrief von Barbara Kehl zum Artikel von W. Hollstein 

"Männer in der Rechtsbewegung" im Tagesanzeiger vom 3. Februar 2011

Wo bleiben die Väter?

„Die vaterlose Gesellschaft“, so titelten schon in den 60ern Margarete und Alexander Mitscherlich ihre soziologische Analyse des unbefriedigenden Zustands. Und heute fragen wir (Mütter, Feministinnen) immer noch: Sag mir, wo die Väter sind, wo sind sie geblieben? 

Die Väter als Vorbilder, als engagierte, verantwortungsvolle Männer, welche die Entwicklung ihrer Buben fördern, ihnen die Welt eröffnen, ihnen Grenzen setzen, auch für sie da sind, wenn es langweilig, nervig, mühsam und anstrengend ist. Viele Väter können das ihren Buben bieten und wissen auch, wie viel Freude sie selbst aus diesem Einsatz für sich, für ihr Lebensglück gewinnen.

Aber es gibt eben viel zu viele Väter, denen anderes wichtiger ist. Deren Buben wachsen ohne dieses wichtigste Vorbild auf. Sie haben niemand, an dem sie sich reiben können, der ihnen auch mal die Stirn bietet, aber auch ein sicherer Hort ist.

Auch in der Primarschule sind die männlichen Vorbilder und führenden Persönlichkeiten rar geworden. In den Kindergärten und Krippen findet man sie auch mit der Lupe kaum. Zu wenig Prestige, zu wenig Aufstiegsmöglichkeiten, zu wenig Lohn, zu anstrengend? 

Wen wundert es da, wenn sich Buben und Jugendliche zur rechten Szene hingezogen fühlen? Da werden mit einfachen Schlagwörtern radikale Lösungen versprochen um die Unsicherheiten, in denen die Jugendlichen stecken, zu bewältigen. Da fühlen sie sich endlich verstanden, und die streng hierarchisch strukturierte Gemeinschaft bietet Geborgenheit, die man bisher vermisste. 

Ihr Männer, ihr Väter, packt eure Aufgabe, aber auch eure Chance auch zum eigen Wohl an. 

Barbara Kehl-Zimmermann, Basel

 
 

Erfolg für SP-Grossrätin Ursula Metzger

Am 2. Februar war in der BaZ zu lesen, dass die Regierung Werbeplakate von Bordellen auf der Allmend verbieten will. Sie verschärft damit die Plakatverordnung und setzt der Rechtsunsicherheit ein Ende.

Die Basler Regierung folgt damit (in einem zweiten Schritt) einem parlamentarischen Vorstoss von SP-Gossrätin Ursula Metzger, die im Sommer letzten Jahres ein Verbot von sexistischen und Bordell-Plakaten auf öffentlichem Grund gefordert hatte.

In einer ersten Stellungnahme wollte die Regierung im letzten Jahr lediglich die Kriterien für Geschlechterdiskriminierung und Sittenwidrigkeit von öffentlicher Werbung restriktiver handhaben. Ein Verbot wurde noch nicht in Erwägung gezogen. Dass nun der ursprünglichen Forderung nachgekommen wird, ist ein erfreulicher Entscheid.

Raffaella Kristmann
 
 
Leserinnenbrief von Barbara Kehl vom 14. 12. 2010 zu diversen
BaZ-Artikeln nach Micheline Calmy-Reys Wahl zur
Bundespräsidentin
Häme und Prügel statt Lob

In allen Artikeln zur Wahl von Micheline Calmy-Rey zur Bundespräsidentin schwingt Häme mit, gibt es Prügel, wird abgerechnet für Vergehen, die aus neutraler Sicht vielleicht gar keine sind. Eine mittelalterliche Hexenjagd wurde inszeniert und von den Medien kräftig verstärkt. Die Verunsicherung mancher Politiker (wohl auch einiger Politikerinnen) sowie vieler Medienleute gegenüber dieser starken Frau muss gross sein. So werden dieselben Eigenschaften sehr unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob sie einem Mann oder einer Frau gelten sollen. Ist ein Mann selbstbewusst, so ist die Frau arrogant, - ist ein Mann unabhängig, eigenständig, ist die Frau egoistisch, - der Mann zielgerichtet, die Frau rücksichtslos, - der Mann präsent in der Öffentlichkeit, die Frau geltungs-und profilierungssüchtig, - der Mann führungsstark, die Frau machtgierig. Ich bin froh über diese Frau an der Spitze unserer Regierung: gescheit, kompetent, innovativ, zäh, ein Vorbild für junge Frauen. Danke.

Barbara Kehl-Zimmermann, Basel, SP-Frauen Basel-Stadt

 

 

Leserinnenbrief von Brigitte Hollinger zum BaZ-Artikel
"Die AHV-Reform wird zur Frauenfrage" vom 16. 9. 2010
AHV-Reform aus Frauensicht unlogisch

Schon lange kämpfen engagierte Frauen und Männer für eine echte Gleichberechtigung. Dies würde selbstverständlich das gleiche Rentenalter einschliessen. Die Realität ist anders: In der Privatwirtschaft beträgt der Unterschied der Medianlöhne im Kanton 21%. Ein Teil dieser Differenz ist erklärbar durch Faktoren wie Dienstalter, Niedriglohnbranche oder hierarchische Stellung. 40-60% lassen sich nicht erklären, sondern stellen eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Solange diese Ungerechtigkeit besteht, ist es nicht einleuchtend, wieso die AHV-Revision auf Kosten der Frauen umgesetzt werden soll. Frauen haben weniger Dienstalter, weil sie Kinder aufziehen. Sie arbeiten Teilzeit, weil sie mehr Familienarbeit machen. Sie sind in der Minderheit in Kaderpositionen und bekommen weniger Lohn für gleichwertige Arbeit. All dies schmälert das Einkommen. Und jetzt sollen sie auch noch länger arbeiten. Irgendwie unlogisch, oder? Ich wüsste nicht, wieso ich zu dieser Vorlage ja sagen sollte!

Brigitte Hollinger, Grossrätin SP, Basel

 

 

Anzug betreffend kostenloser Entsorgung von Kinderwindeln

Zitat aus dem Legislaturplan 2009 – 2013 des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt (Finanzielle Unterstützung von Familien, S. 27):

„Zusätzliche Massnahmen zur finanziellen Unterstützung von Familien werden geprüft und wo möglich umgesetzt.“

Eine solche Massnahme könnte die kostenlose Entsorgung von Kinderwindeln sein.

Die Stadt Fribourg und die Gemeinde Marly (FR) haben eigene Reglemente erlassen, welche die kostenlose Entsorgung von Kinderwindeln erlauben. Mit dieser finanziellen Entlastung der Familienbudgets wird die Kinder- und Familienfreundlichkeit unterstrichen.

Die Umsetzung ist problemlos und unkompliziert.
In Marly können Babywindeln in handelsüblichen, durchsichtigen Plastiksäcken der normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
Die Stadt Fribourg gibt Eltern von Kindern bis zum 5. Lebensjahr zwanzig 35-Liter-Abfallsäcke (pro Kind und Jahr) ab. Diese offiziellen Abfallsäcke können gratis nach Vorweisen eines Personalausweises bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Fribourg bezogen werden.

Was für den Kanton nur eine geringfügige Mehrbelastung darstellt, kann für Familien bedeutsam sein. Die oben beschriebene Massnahme würde die Ernsthaftigkeit der im Legislaturplan postulierten Aussage unterstreichen.

Die Unterzeichnenden bitten daher den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,

ob auf dem Kantonsgebiet Basel-Stadt die kostenlose Entsorgung von Kinderwindeln eingeführt werden kann.

Brigitte Hollinger SP (4)
24. Juni 2010

 
 
Leserinnenbrief von Brigitte Hollinger zum BaZ-Artikel 
"5600 Frauen klagen gegen Novartis" vom 7.4.2010 

Offenbar ist die Novartis nicht lernfähig. Schon im Jahr 2004 musste die Firma an 900 Frauen insgesamt drei Millionen Franken an Löhnen nachbezahlen. Eine interne Untersuchung hatte damals ergeben, dass die Frauen wegen ihres Geschlechtes einen zu tiefen Lohn erhielten. Wann lernen Firmen endlich, dass es das Gleichstellungsgesetz zu respektieren gilt?

Brigitte Hollinger, Basel, Grossrätin, SP

 

Leserinnenbrief zum Artikel 
„Frauen arbeiten fünf Tage für vier Tage Lohn“ (BaZ 5. März 2010)

Wenn Männer diskriminiert würden

Wenn Frauen nur die vier Tage pro Woche arbeiten würden, für die sie Lohn beziehen, müssten Männer diese Arbeit übernehmen. Das würde bedeuten, die Männer müssten sechs Tage für einen Lohn von fünf Tagen arbeiten. Gegen solche Ungerechtigkeit, Benachteiligung und Gesetzeswidrigkeit würde sich sofort massiver Widerstand regen, ein Aufschrei ginge durch unser Land. Positive Konsequenz: Das Gleichstellungsgesetz würde umgehend angewendet.

Raffaella Kristmann, SP-Frauen BS

 


 

Frauen auf dem Weg gegen Armut und Gewalt

 

Vom 8. März bis 17. Oktober 2010 findet die dritte internationale Aktion des Marche mon­diale des femmes (MMF) statt. Überall auf der Welt fordern Frauen ein Ende der Armut und Gewalt an Frauen. Vor 10 Jahren startete der erste Weltfrauenmarsch am 8. März in Genf. Ein weltweites Aktionsnetzwerk, das Gruppierungen von Basisfrauen vereint. Wichti­ge Werte der Aktionen des MMF sind die Globalisierung der Solidarität, die Vielfalt und die Kraft von Frauenbündnissen mit anderen sozialen Bewegungen. Im März liegt der Schwer­punkt der Aktivitäten bei lokalen und regionalen Themen. In der Schweiz findet am Sams­tag, 13. März in Bern eine grosse Kundgebung statt und am 17. Oktober solidarisieren sich die Frauen der Welt in zeitgleichen Kundgebungen mit den Frauen der Krisenregion in Süd-Kongo, um die Rolle von Frauen in der Konfliktlösung zu betonen und zu stärken. Die­se Aktionen sind eine Gelegenheit, die Zusammengehörigkeit von Frauen über Grenzen hinweg zu erfahren. Aber Armut und Gewalt an Frauen existieren auch in der Schweiz. Die Aktion 8. März Basel-Stadt greift für den internationalen Tag der Frau vom 8. März von den vielfältigen Themen des MMF die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und Lohndruck auch bei uns auf: Frauen sind zwar in der schlechten wirtschaftlichen Situation weniger von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Krise wird aber dazu benutzt, um Anstellungsverhältnisse zu deregulieren: Monatslöhne werden durch unvorteilhafte Stundenlöhne im Verkaufs- und im Pflegesektor auch bei 80 – 100% Beschäftigten er­setzt; der Druck auf die Löhne nimmt zu. Die Schere zwischen Frauen- und Männerlöhnen geht wieder weiter auf. Dann setzt sich auch ein neues „Saisonnierstatur“ im Sozialsektor durch: Die Betreuungsarbeit in unserer Gesellschaft nimmt zu. Sie wird aber zunehmend ins Private verlagert. Die Familien, die Frauen vorab, müssen sich nach mehr Unterstützung umsehen. Diese ist – mit dem zunehmenden Abbau umfassender öffentlicher Dienste – nur noch auf dem privatwirtschaftllichen Markt zu kaufen. Hier setzt nun der Lohndruck – der seit jeher ungerechterweise auf den Frauenberufen lastet – erst recht ein: Putzinstitute und Hauspflegedienste, als gewinnorientierte Unternehmen, rekrutieren Frauen, die immer noch billiger arbeiten. Arbeitnehmerinnen anderer Länder werden zu ungesicherten Bedingungen, häufig ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und Anstellungsverträge angestellt, um die Pflegearbeit in Schweizer Haushalten zu übernehmen. Am 8. März erfahren Sie an einem Skulpturen - und Erlebnispark auf dem Barfüsserplatz in Basel mehr zu diesen Themen. 

 

Monika Waser, Basler Frauenvereinigung für Frieden und Fortschritt Esther Wüthrich, Aktion 8. März Basel-Stadt

 


 

Forumsartikel zum CEDAW
8. März 2010 Internationaler Tag der Frau

Heute ist der internationale Tag der Frau. Eine gute Gelegenheit, auf ein Abkommen zwischen der UNO und der Schweiz hinzuweisen. Es handelt sich um das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women, CEDAW). Es wurde 1979 von der UNO verabschiedet und ist in der Schweiz seit 1997 in Kraft. Es verpflichtet die Schweiz, Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu ergreifen, sowie die volle Entfaltung und Förderung der Frau zu gewährleisten.

Im Sommer 2009 hat ein UNO-Ausschuss die periodische Überprüfung der Umsetzung vorgenommen. Dabei wurde die Schweiz u.a. für die Einführung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs und für Gesetze gegen häusliche Gewalt gelobt. In anderen Bereichen hat der Ausschuss Empfehlungen abgegeben, um Anstrengungen gegen die Diskriminierung der Frau zu verstärken.

  • Die Hauptkritik galt den Gerichten. In der Schweiz scheint die Meinung vorzuherrschen, dass die CEDAW-Bestimmungen nicht direkt anwendbar seien. Daher werden diese in Prozessen nur selten geltend gemacht. Der Ausschuss fordert die Schweiz auf, Aufklärungskampagnen und Fortbildungen für Juristinnen und Juristen anzubieten, damit die Bedeutung von CEDAW bekannt wird und somit in Gerichtsverfahren Einzug hält. Ebenso empfiehlt der Ausschuss zeitweilige Sondermassnahmen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert oder benachteiligt sind. Dies können gesetzliche und verwaltungstechnische Massnahmen, Förderprogramme, Zuweisungen von Ressourcen und Schaffung von Anreizen oder Quoten sein.

  • Die Schweiz wird im Weiteren aufgefordert, stereotype Bilder und Einstellungen hinsichtlich der Rolle der Frau und des Mannes in Familie und Gesellschaft zu beseitigen.

  • Nebst weiteren Empfehlungen wird die Schweiz zum wiederholten Male angehalten, in öffentlichen Ämtern, politischen Parteien und im Gerichtswesen auf eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen zu achten. Last but not least soll die Schweiz die bestehende Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau von durchschnittlich nahezu 20% wirksam bekämpfen.

Die Schweiz ist mit der Ratifizierung des Abkommens eine völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, welche rechtsverbindlich ist. Gerade am internationalen Tag der Frau ist es angebracht, auf dieses Abkommen und die Empfehlungen des Ausschusses hinzuweisen. Um den Forderungen nach effektiver Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau Nachdruck zu verleihen, haben Frauenorganisationen für den 13. März zu einer nationalen Demonstration im Rahmen des „Marche mondiale des femmes“ in Bern aufgerufen. Dieser Frauenweltmarsch weist darauf hin, dass es noch viel zu tun gibt in Sachen Gleichberechtigung. Mit dem CEDAW-Abkommen ist ein Schritt getan. Machen wir uns jetzt an die Umsetzung.

Brigitte Hollinger, Grossrätin SP

Silvia Schenker, Nationalrätin SP

Basel, 24.2.2010

 


Interpellation zu den Erläuterungen des Bundesrates in den Abstimmungsunterlagen.

Eingereicht von Maria Roth-Bernasconi, Co-Präsidentin der SP-Frauen Schweiz.

Barbara Kehl, Mitglied der Kerngruppe, hat diese Interpellation angeregt, um aufzuzeigen, dass die SP-Frauen sich nicht nur mit frauenspezifischen Themen beschäftigen. Sie finden es wichtig, dass  Bürgerinnen und Bürger verständlich  informiert werden und somit ihre demokratischen Rechte möglichst gut wahrnehmen können.

Eingereichter Text

Das Bundesbüchlein, das den Bürgerinnen und Bürgern vor jeder Abstimmung zugestellt wird, enthält die Erläuterungen des Bundesrates zu den neuen Bestimmungen, über die abgestimmt wird. Die durchschnittliche Bürgerin und der durchschnittliche Bürger kennen jedoch die geltenden Texte, die abgeändert werden sollen, nicht im Detail. Die Stimmberechtigten haben somit keine Möglichkeit, geltendes und künftiges Recht zu vergleichen. Könnte der Bundesrat nicht ins Auge fassen, die neuen Bestimmungen synoptisch darzustellen, beispielsweise in einer Tabelle? So könnten die Bürgerinnen und Bürger die Texte vergleichen und die vorgeschlagenen Änderungen besser verstehen. Dies würde auch zu einer besseren Information der Bürgerinnen und Bürger beitragen.

Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010

Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates verfolgen das Ziel, die zur Abstimmung kommenden Vorlagen allgemeinverständlich darzustellen, um damit den Stimmberechtigten zu ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Dazu gehört die Gegenüberstellung von bisherigem und neuem Recht. Der Bundesrat stimmt mit der Fragestellerin überein, dass es in einer direkten Demokratie wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Neuerungen im Vergleich mit dem geltenden Zustand beurteilen können.

Der Bundesrat hat das Mittel der synoptischen Gegenüberstellung von vorgeschlagenen Änderungen im Vergleich mit dem geltenden Recht schon verschiedentlich eingesetzt (z. B. 30. November 2008, Seite 37: Hanfinitiative und geltendes Betäubungsmittelgesetz; 11.März 2007, Seite 7: Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse"). Solche Gegenüberstellungen sind nach Auffassung des Bundesrates für juristische Laien besser nachvollziehbar, wenn die Gesetzesbestimmungen inhaltlich und in allgemein verständlicher Sprache miteinander verglichen werden.

Die Anfrage zielt demgegenüber darauf ab, die Gesetzesbestimmungen im Wortlaut einander gegenüber zu stellen. Dies kann im einzelnen Fall angezeigt sein. Es gibt aber mehrere Gründe, die dagegen sprechen, daraus eine Regel zu machen.

Die Rechtssystematik erschwert gelegentlich eine tabellarische Darstellung in Form einer Synopse. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn umfangreiche Gesetze in vielen Punkten angepasst werden müssen (z. B. 24. September 2006: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer). Der Bundesrat achtet aber strikte darauf, dass in den Abstimmungserläuterungen totalrevidierte Gesetze jeweils ganz und somit im Zusammenhang abgedruckt werden, nicht nur die Änderungen. Diese Praxis entspricht den Anforderungen des Bundesgerichtes.

Eine Erweiterung der Abstimmungserläuterungen um eine Tabelle mit allen Veränderungen gegenüber dem geltenden Recht würde den Umfang des Büchleins erhöhen, vor allem bei umfangreichen Gesetzesänderungen. Dies würde die Lesbarkeit der Erläuterungen erschweren. Mit der jetzigen Produktionsweise ist ein Umfang von 104 Seiten möglich, ein grösserer Umfang bedingt eine geänderte Produktion, was höhere Kosten zur Folge hätte. Umfangreichere Abstimmungserläuterungen werden aber auch von den Kantonen abgelehnt, weil diese beim Versand an die Stimmberechtigten auch eigene Abstimmungs- oder Wahlunterlagen beilegen wollen und die Post Vorschriften über den maximalen Umfang von Briefsendungen kennt. Zudem würden umfangreichere Abstimmungsunterlagen die fristgerechte Beförderung für Auslandschweizerinnen und -schweizer infrage stellen, weil Abstimmungserläuterungen mit beispielsweise 200 Seiten nicht mehr als Brief, sondern als teureres und langsameres Paket befördert werden müssten. Die Porti für den Versand der Abstimmungsunterlagen werden von Kantonen und Gemeinden berappt.

Der Bundesrat wird in seinen Erläuterungen weiterhin dann geltendes und künftiges Recht miteinander vergleichen, wenn dies zum Verständnis der Vorlage nötig ist.

 


 

Leserinnenbrief zu „Viel Lärm um ein Luxusproblem“ (BaZ 9.2.2010)

Von der Redaktion verstümmelte Version: 

Es ist ein Umdenken nötig

Man sollte Frauen und Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen nicht gegeneinander ausspielen.  Das hilft niemandem. Im Gegenteil, es lähmt leider die bisher immer noch vereinzelten Initiativen von Arbeitgeberseite. Für alle Unternehmen ist ein Umdenken nötig, was zwar Anstrengung erfordert, sich jedoch wirtschaftlich auszahlt. 

Barbara Kehl-Zimmermann, Basel

 

Eingesandte Version:

Das eine tun und das andere nicht lassen

Danke, Frau Strassheim, für Ihren Einsatz zugunsten all der Frauen, die in prekären Arbeitsverhältnissen schuften. Ich erwarte Sie am 8. März, am „internationalen Tag der Frau“ auf dem Barfüsserplatz und am Abend im „union“, wo für diese anliegen öffentlich sensibilisiert wird. Ich erwarte Sie auch am 13. März an der Demo in Bern, am „marche mondial des femmes“ gegen die Frauenarmut. Nutzen Sie Ihre Chance als Sprachrohr für die Unterprivilegierten. Verzichten Sie dabei darauf, Frauen und Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen gegen einander auszuspielen.  Das hilft niemandem. Im Gegenteil, es lähmt leider die bisher immer noch vereinzelten Initiativen von Arbeitgeberseite. Für alle Unternehmen ist ein Umdenken nötig, was zwar Anstrengung erfordert, sich jedoch wirtschaftlich auszahlt. Ich zähle auf Sie, Frau Strassheim, am 8. und am 13. März.

Barbara Kehl-Zimmermann, Basel

 


 

Schriftliche Anfrage zu den Empfehlungen des Ausschusses zum CEDAW-Übereinkommen

(CEDAW: Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women,
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau)

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist ein internationales Abkommen, das zum Schutz der Rechte der Frauen ausgearbeitet wurde. Es wurde 1979 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und ist von der Schweiz 1997 ratifiziert worden. Somit ist das Übereinkommen rechtsverbindlich und die Schweiz ist verpflichtet, die Bestimmungen umzusetzen.

Die CEDAW-Vertragsstaaten verpflichten sich, periodische Berichte über die Umsetzung des Übereinkommens vorzulegen. Diese Länderberichte werden von einem CEDAW-Ausschuss überprüft. Die Schweiz präsentierte ihren dritten Bericht am 27. Juli 2009 dem Ausschuss. Dieser verabschiedete am 14. August 2009 seine Schlussempfehlungen.

Der Ausschuss würdigte die seit der letzten Berichtsperiode geleisteten Anstrengungen zur Stärkung der Rechte der Frauen (bezahlter Mutterschaftsurlaub, neue gesetzliche Vorschriften und Programme zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel u.a.). Der Ausschuss machte aber gleichzeitig Hinweise auf Problembereiche und formulierte Vorschläge zur besseren Umsetzung der CEDAW-Bestimmungen.

Da einige Verbesserungsvorschläge auch auf kantonaler Ebene angegangen werden müssen, erlaube ich mir folgende Fragen:
(Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf den Schlussbericht des CEDAW-Ausschusses.)

  1. Der Ausschuss fordert die Schweiz auf, Aufklärungskampagnen und Fortbildungen für AnwältInnen und RichterInnen anzubieten, damit die Bedeutung von CEDAW bekannt wird und in Gerichtsverfahren Einzug hält. (Ziff. 15 f.)
    Frage:
    Wie gedenkt die Regierung diesbezüglich Einfluss zu nehmen? (Dies im Wissen darum, dass die rechtswissenschaftliche Aus- und Weiterbildung nicht Sache der Regierung ist und die Gerichte unabhängig sind.)

  2. Der Ausschuss empfiehlt den Einsatz von geschlechtsdifferenzierter Budgetanalyse mit wirksamen Kontroll- und Rechenschaftsmechanismen auf allen Ebenen aller staatlichen Bereiche. (Ziff. 22)
    Frage:
    In Basel-Stadt gibt es in diesem Bereich Pilot-Studien. Wie gedenkt die Regierung diese auf kantonaler Ebene nachhaltig in die Kontroll- und Rechenschaftsmechanismen einzubauen?

  3. Der Ausschuss empfiehlt zeitweilige Sondermassnahmen zugunsten der Gleichstellung. Dies können gesetzliche und verwaltungstechnische Massnahmen, Förderprogramme, Zuweisungen von Ressourcen und Schaffung von Anreizen oder Quoten sein, in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert oder benachteiligt sind. (Ziff. 24)
    Fragen:
    Wie gedenkt die Regierung diesen Punkt im öffentlichen sowie privaten Bereich anzugehen?
    Wie stellt sich die Regierung zur Quotenfrage?
    (Dies vor dem Hintergrund, dass der CEDAW-Ausschuss dieses Mittel ausdrücklich befürwortet.)

  1. Der Ausschuss empfiehlt, stereotype Bilder und Einstellungen hinsichtlich der Rolle der Frau und des Mannes in Familie und Gesellschaft zu beseitigen. Im Weiteren empfiehlt der Ausschuss die Förderung einer positiven Darstellung von Frauen aus ethnischen Gemeinschaften und Minderheiten und von Migrantinnen. (Ziff. 25 f.)
    Frage:
    Wie gedenkt die Regierung in diesem Punkt konkret vorzugehen?

  2. Der Ausschuss fordert die Schweiz auf, ihre Bemühungen zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verstärken. (Ziff. 27 f.)
    Fragen:
    Hat die Regierung diesbezüglich schon konkrete Ideen, wie sie die Vorschläge des Ausschusses im Kanton umsetzen möchte?
    Wenn nein, wieso nicht?
    Wenn ja, welche?

  3. Der Ausschuss fordert die Schweiz nachdrücklich auf, ihre Massnahmen zur Bekämpfung aller Formen des Handels mit Frauen und Kindern zu verstärken. (Ziff. 29 ff.)
    Fragen:
    Was unternimmt die Regierung diesbezüglich?
    Was ist neben der ‚Arbeitsgruppe Menschenhandel’ weiter in diesem Bereich geplant?

  4. Der Ausschuss wiederholt seine Empfehlungen von 2003 und fordert eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in öffentlichen Ämtern, politischen Parteien und im Gerichtswesen. (Ziff. 34)
    Frage:
    Wie will die Regierung in diesem Punkt vorgehen, um eine spürbare Verbesserung zu erreichen?

  5. Der Ausschuss ermuntert die Schweiz, Massnahmen zu entwickeln, die auf eine Diversifizierung der akademischen und beruflichen Wahlmöglichkeiten von Frauen hinwirken. (Ziff. 35)
    Fragen:
    Gibt es neben den zurzeit schon angelaufenen Projekten noch weitere mögliche Massnahmen?
    Wenn ja, welche?
    Wenn nein, was ist der Hinderungsgrund?

  6. Der Ausschuss fordert die Schweiz nachdrücklich auf, die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen. (Ziff. 37 f.)
    Fragen:
    Wie will die Regierung die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern verringern?
    Welche Massnahmen will die Regierung ergreifen, um die Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Pflichten zu verbessern?

  7. Der Ausschuss empfiehlt, wirksame Massnahmen zu ergreifen, um die Diskriminierung von Frauen aus ethnischen Gemeinschaften und aus Minderheiten sowie von Migrantinnen zu beseitigen. (Ziff. 43 f.)
    Fragen:
    Gibt es Strategien und Programme, welche die Frauen über Bildungsmöglichkeiten, Gesundheits- und Sozialdienste, über ihr Recht auf Gleichstellung und Nichtdiskriminierung aufklären?
    Wenn nein, wieso nicht?
    Wenn ja, welche?

Gedenkt die Regierung die Empfehlungen in Zusammenarbeit mit anderen Städten anzugehen?
Wenn ja, in welchen Bereichen könnte sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen?

Brigitte Hollinger (4) SP                                           23. Januar 2010

 


 

Gleichstellung am Arbeitsplatz einfordern
Neu sind über 250 Schlichtungsfälle und Gerichtsurteile abrufbar, darunter auch 27 Entscheide aus Basel-Stadt (vgl. Medienmitteilung).
www.gleichstellungsgesetz.ch