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Themen / Aktuelles Anzug betreffend kostenloser Entsorgung von Kinderwindeln Zitat aus dem Legislaturplan 2009 – 2013 des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt (Finanzielle Unterstützung von Familien, S. 27): „Zusätzliche Massnahmen zur finanziellen Unterstützung von Familien werden geprüft und wo möglich umgesetzt.“ Eine solche Massnahme könnte die kostenlose Entsorgung von Kinderwindeln sein. Die Stadt Fribourg und die Gemeinde Marly (FR) haben eigene Reglemente erlassen, welche die kostenlose Entsorgung von Kinderwindeln erlauben. Mit dieser finanziellen Entlastung der Familienbudgets wird die Kinder- und Familienfreundlichkeit unterstrichen. Die Umsetzung ist problemlos und
unkompliziert. Was für den Kanton nur eine geringfügige Mehrbelastung darstellt, kann für Familien bedeutsam sein. Die oben beschriebene Massnahme würde die Ernsthaftigkeit der im Legislaturplan postulierten Aussage unterstreichen. Die Unterzeichnenden bitten daher den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Kantonsgebiet Basel-Stadt die kostenlose Entsorgung von Kinderwindeln eingeführt werden kann. Brigitte Hollinger SP (4) Leserinnenbrief von Brigitte Hollinger zum BaZ-Artikel "5600 Frauen klagen gegen Novartis" vom 7.4.2010 Offenbar ist die Novartis nicht lernfähig. Schon im Jahr 2004 musste die Firma an 900 Frauen insgesamt drei Millionen Franken an Löhnen nachbezahlen. Eine interne Untersuchung hatte damals ergeben, dass die Frauen wegen ihres Geschlechtes einen zu tiefen Lohn erhielten. Wann lernen Firmen endlich, dass es das Gleichstellungsgesetz zu respektieren gilt? Brigitte Hollinger, Basel, Grossrätin, SP
Leserinnenbrief zum Artikel
„Frauen arbeiten fünf Tage für vier Tage Lohn“ (BaZ 5. März 2010)
Wenn Männer diskriminiert würden Wenn Frauen nur die vier Tage pro Woche arbeiten würden, für die sie Lohn beziehen, müssten Männer diese Arbeit übernehmen. Das würde bedeuten, die Männer müssten sechs Tage für einen Lohn von fünf Tagen arbeiten. Gegen solche Ungerechtigkeit, Benachteiligung und Gesetzeswidrigkeit würde sich sofort massiver Widerstand regen, ein Aufschrei ginge durch unser Land. Positive Konsequenz: Das Gleichstellungsgesetz würde umgehend angewendet. Raffaella Kristmann, SP-Frauen BS
Frauen auf dem Weg gegen Armut und Gewalt
Vom 8. März bis 17. Oktober 2010 findet die dritte internationale Aktion des Marche mondiale des femmes (MMF) statt. Überall auf der Welt fordern Frauen ein Ende der Armut und Gewalt an Frauen. Vor 10 Jahren startete der erste Weltfrauenmarsch am 8. März in Genf. Ein weltweites Aktionsnetzwerk, das Gruppierungen von Basisfrauen vereint. Wichtige Werte der Aktionen des MMF sind die Globalisierung der Solidarität, die Vielfalt und die Kraft von Frauenbündnissen mit anderen sozialen Bewegungen. Im März liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten bei lokalen und regionalen Themen. In der Schweiz findet am Samstag, 13. März in Bern eine grosse Kundgebung statt und am 17. Oktober solidarisieren sich die Frauen der Welt in zeitgleichen Kundgebungen mit den Frauen der Krisenregion in Süd-Kongo, um die Rolle von Frauen in der Konfliktlösung zu betonen und zu stärken. Diese Aktionen sind eine Gelegenheit, die Zusammengehörigkeit von Frauen über Grenzen hinweg zu erfahren. Aber Armut und Gewalt an Frauen existieren auch in der Schweiz. Die Aktion 8. März Basel-Stadt greift für den internationalen Tag der Frau vom 8. März von den vielfältigen Themen des MMF die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und Lohndruck auch bei uns auf: Frauen sind zwar in der schlechten wirtschaftlichen Situation weniger von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Krise wird aber dazu benutzt, um Anstellungsverhältnisse zu deregulieren: Monatslöhne werden durch unvorteilhafte Stundenlöhne im Verkaufs- und im Pflegesektor auch bei 80 – 100% Beschäftigten ersetzt; der Druck auf die Löhne nimmt zu. Die Schere zwischen Frauen- und Männerlöhnen geht wieder weiter auf. Dann setzt sich auch ein neues „Saisonnierstatur“ im Sozialsektor durch: Die Betreuungsarbeit in unserer Gesellschaft nimmt zu. Sie wird aber zunehmend ins Private verlagert. Die Familien, die Frauen vorab, müssen sich nach mehr Unterstützung umsehen. Diese ist – mit dem zunehmenden Abbau umfassender öffentlicher Dienste – nur noch auf dem privatwirtschaftllichen Markt zu kaufen. Hier setzt nun der Lohndruck – der seit jeher ungerechterweise auf den Frauenberufen lastet – erst recht ein: Putzinstitute und Hauspflegedienste, als gewinnorientierte Unternehmen, rekrutieren Frauen, die immer noch billiger arbeiten. Arbeitnehmerinnen anderer Länder werden zu ungesicherten Bedingungen, häufig ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und Anstellungsverträge angestellt, um die Pflegearbeit in Schweizer Haushalten zu übernehmen. Am 8. März erfahren Sie an einem Skulpturen - und Erlebnispark auf dem Barfüsserplatz in Basel mehr zu diesen Themen.
Monika Waser, Basler Frauenvereinigung für Frieden und Fortschritt Esther Wüthrich, Aktion 8. März Basel-Stadt
Forumsartikel zum CEDAW Heute ist der internationale Tag der Frau. Eine gute Gelegenheit, auf ein Abkommen zwischen der UNO und der Schweiz hinzuweisen. Es handelt sich um das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women, CEDAW). Es wurde 1979 von der UNO verabschiedet und ist in der Schweiz seit 1997 in Kraft. Es verpflichtet die Schweiz, Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu ergreifen, sowie die volle Entfaltung und Förderung der Frau zu gewährleisten. Im Sommer 2009 hat ein UNO-Ausschuss die periodische Überprüfung der Umsetzung vorgenommen. Dabei wurde die Schweiz u.a. für die Einführung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs und für Gesetze gegen häusliche Gewalt gelobt. In anderen Bereichen hat der Ausschuss Empfehlungen abgegeben, um Anstrengungen gegen die Diskriminierung der Frau zu verstärken.
Die Schweiz ist mit der Ratifizierung des Abkommens eine völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, welche rechtsverbindlich ist. Gerade am internationalen Tag der Frau ist es angebracht, auf dieses Abkommen und die Empfehlungen des Ausschusses hinzuweisen. Um den Forderungen nach effektiver Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau Nachdruck zu verleihen, haben Frauenorganisationen für den 13. März zu einer nationalen Demonstration im Rahmen des „Marche mondiale des femmes“ in Bern aufgerufen. Dieser Frauenweltmarsch weist darauf hin, dass es noch viel zu tun gibt in Sachen Gleichberechtigung. Mit dem CEDAW-Abkommen ist ein Schritt getan. Machen wir uns jetzt an die Umsetzung. Brigitte Hollinger, Grossrätin SP Silvia Schenker, Nationalrätin SP Basel, 24.2.2010
Interpellation zu den Erläuterungen des Bundesrates in den Abstimmungsunterlagen. Eingereicht von Maria Roth-Bernasconi, Co-Präsidentin der SP-Frauen Schweiz. Barbara Kehl, Mitglied der Kerngruppe, hat diese Interpellation angeregt, um aufzuzeigen, dass die SP-Frauen sich nicht nur mit frauenspezifischen Themen beschäftigen. Sie finden es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger verständlich informiert werden und somit ihre demokratischen Rechte möglichst gut wahrnehmen können. Eingereichter TextDas Bundesbüchlein, das den Bürgerinnen und Bürgern vor jeder Abstimmung zugestellt wird, enthält die Erläuterungen des Bundesrates zu den neuen Bestimmungen, über die abgestimmt wird. Die durchschnittliche Bürgerin und der durchschnittliche Bürger kennen jedoch die geltenden Texte, die abgeändert werden sollen, nicht im Detail. Die Stimmberechtigten haben somit keine Möglichkeit, geltendes und künftiges Recht zu vergleichen. Könnte der Bundesrat nicht ins Auge fassen, die neuen Bestimmungen synoptisch darzustellen, beispielsweise in einer Tabelle? So könnten die Bürgerinnen und Bürger die Texte vergleichen und die vorgeschlagenen Änderungen besser verstehen. Dies würde auch zu einer besseren Information der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates verfolgen das Ziel, die zur Abstimmung kommenden Vorlagen allgemeinverständlich darzustellen, um damit den Stimmberechtigten zu ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Dazu gehört die Gegenüberstellung von bisherigem und neuem Recht. Der Bundesrat stimmt mit der Fragestellerin überein, dass es in einer direkten Demokratie wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Neuerungen im Vergleich mit dem geltenden Zustand beurteilen können. Der Bundesrat hat das Mittel der synoptischen Gegenüberstellung von vorgeschlagenen Änderungen im Vergleich mit dem geltenden Recht schon verschiedentlich eingesetzt (z. B. 30. November 2008, Seite 37: Hanfinitiative und geltendes Betäubungsmittelgesetz; 11.März 2007, Seite 7: Volksinitiative "für eine soziale Einheitskrankenkasse"). Solche Gegenüberstellungen sind nach Auffassung des Bundesrates für juristische Laien besser nachvollziehbar, wenn die Gesetzesbestimmungen inhaltlich und in allgemein verständlicher Sprache miteinander verglichen werden. Die Anfrage zielt demgegenüber darauf ab, die Gesetzesbestimmungen im Wortlaut einander gegenüber zu stellen. Dies kann im einzelnen Fall angezeigt sein. Es gibt aber mehrere Gründe, die dagegen sprechen, daraus eine Regel zu machen. Die Rechtssystematik erschwert gelegentlich eine tabellarische Darstellung in Form einer Synopse. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn umfangreiche Gesetze in vielen Punkten angepasst werden müssen (z. B. 24. September 2006: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer). Der Bundesrat achtet aber strikte darauf, dass in den Abstimmungserläuterungen totalrevidierte Gesetze jeweils ganz und somit im Zusammenhang abgedruckt werden, nicht nur die Änderungen. Diese Praxis entspricht den Anforderungen des Bundesgerichtes. Eine Erweiterung der Abstimmungserläuterungen um eine Tabelle mit allen Veränderungen gegenüber dem geltenden Recht würde den Umfang des Büchleins erhöhen, vor allem bei umfangreichen Gesetzesänderungen. Dies würde die Lesbarkeit der Erläuterungen erschweren. Mit der jetzigen Produktionsweise ist ein Umfang von 104 Seiten möglich, ein grösserer Umfang bedingt eine geänderte Produktion, was höhere Kosten zur Folge hätte. Umfangreichere Abstimmungserläuterungen werden aber auch von den Kantonen abgelehnt, weil diese beim Versand an die Stimmberechtigten auch eigene Abstimmungs- oder Wahlunterlagen beilegen wollen und die Post Vorschriften über den maximalen Umfang von Briefsendungen kennt. Zudem würden umfangreichere Abstimmungsunterlagen die fristgerechte Beförderung für Auslandschweizerinnen und -schweizer infrage stellen, weil Abstimmungserläuterungen mit beispielsweise 200 Seiten nicht mehr als Brief, sondern als teureres und langsameres Paket befördert werden müssten. Die Porti für den Versand der Abstimmungsunterlagen werden von Kantonen und Gemeinden berappt. Der Bundesrat wird in seinen Erläuterungen weiterhin dann geltendes und künftiges Recht miteinander vergleichen, wenn dies zum Verständnis der Vorlage nötig ist.
Leserinnenbrief zu „Viel Lärm um ein Luxusproblem“ (BaZ 9.2.2010) Von der Redaktion verstümmelte Version: Es ist ein Umdenken nötigMan sollte Frauen und Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen nicht gegeneinander ausspielen. Das hilft niemandem. Im Gegenteil, es lähmt leider die bisher immer noch vereinzelten Initiativen von Arbeitgeberseite. Für alle Unternehmen ist ein Umdenken nötig, was zwar Anstrengung erfordert, sich jedoch wirtschaftlich auszahlt. Barbara Kehl-Zimmermann, Basel
Eingesandte Version: Das eine tun und das andere nicht lassenDanke, Frau Strassheim, für Ihren Einsatz zugunsten all der Frauen, die in prekären Arbeitsverhältnissen schuften. Ich erwarte Sie am 8. März, am „internationalen Tag der Frau“ auf dem Barfüsserplatz und am Abend im „union“, wo für diese anliegen öffentlich sensibilisiert wird. Ich erwarte Sie auch am 13. März an der Demo in Bern, am „marche mondial des femmes“ gegen die Frauenarmut. Nutzen Sie Ihre Chance als Sprachrohr für die Unterprivilegierten. Verzichten Sie dabei darauf, Frauen und Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen gegen einander auszuspielen. Das hilft niemandem. Im Gegenteil, es lähmt leider die bisher immer noch vereinzelten Initiativen von Arbeitgeberseite. Für alle Unternehmen ist ein Umdenken nötig, was zwar Anstrengung erfordert, sich jedoch wirtschaftlich auszahlt. Ich zähle auf Sie, Frau Strassheim, am 8. und am 13. März. Barbara Kehl-Zimmermann, Basel
Schriftliche Anfrage zu den Empfehlungen des Ausschusses zum CEDAW-Übereinkommen(CEDAW: Convention on the
Elimination of all Forms of Discrimination against Women, Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist ein internationales Abkommen, das zum Schutz der Rechte der Frauen ausgearbeitet wurde. Es wurde 1979 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und ist von der Schweiz 1997 ratifiziert worden. Somit ist das Übereinkommen rechtsverbindlich und die Schweiz ist verpflichtet, die Bestimmungen umzusetzen. Die CEDAW-Vertragsstaaten verpflichten sich, periodische Berichte über die Umsetzung des Übereinkommens vorzulegen. Diese Länderberichte werden von einem CEDAW-Ausschuss überprüft. Die Schweiz präsentierte ihren dritten Bericht am 27. Juli 2009 dem Ausschuss. Dieser verabschiedete am 14. August 2009 seine Schlussempfehlungen. Der Ausschuss würdigte die seit der letzten Berichtsperiode geleisteten Anstrengungen zur Stärkung der Rechte der Frauen (bezahlter Mutterschaftsurlaub, neue gesetzliche Vorschriften und Programme zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel u.a.). Der Ausschuss machte aber gleichzeitig Hinweise auf Problembereiche und formulierte Vorschläge zur besseren Umsetzung der CEDAW-Bestimmungen. Da einige
Verbesserungsvorschläge auch auf kantonaler Ebene angegangen werden müssen,
erlaube ich mir folgende Fragen:
Gedenkt
die Regierung die Empfehlungen in Zusammenarbeit mit anderen Städten
anzugehen? Brigitte Hollinger (4) SP 23. Januar 2010
Gleichstellung am Arbeitsplatz einfordern
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